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Rechtsmedizin

Angebotene Leistungen

Amtliche Sachverständigentätigkeit:

Im Bereich Rechtsmedizin und forensische Wissenschaften werden Gerichten, Staatsanwaltschaften sowie natürlichen und juristischen Personen amtliche und private Sachverständigendienste angeboten.

Wissenschaftliches Gutachten (Expertenmeinung):

Das Institut für Rechtsmedizin bietet nicht nur Staatsanwaltschaften und Gerichten Sachverständigendienste im Bereich Rechtsmedizin und forensische Wissenschaften an, sondern erstellt auf Antrag von Personen oder Parteivertretern auch „wissenschaftliche Gutachten“ im Rahmen von Artikel 293 der Zivilprozessordnung (HMK) und Artikel 67 der Strafprozessordnung (CMK).

Sachverständigenbereiche im Aufgabenbereich des Instituts für Rechtsmedizin:

  • - Invalidität: Feststellung der Verlustquoten der allgemeinen körperlichen Leistungsfähigkeit und der Dauer vorübergehender Arbeitsunfähigkeit,

  • - Beurteilung von Fällen sexuellen Missbrauchs/sexueller Übergriffe,

  • - Beurteilung der körperlichen und seelischen Gesundheit nach einem sexuellen Übergriff,

  • - Anforderungen forensischer Gutachten (Lebensgefahr, Schwächung und Verlust der Funktion von Sinnen und Organen usw.),

  • - Vorwürfe medizinischer Behandlungsfehler,

  • - Altersbestimmung,

  • - Strafverantwortlichkeit bei Kindern und Erwachsenen,

  • - Beurteilung, ob Geschäftsfähigkeit vorliegt (im Rahmen der Artikel 405 und 408 des Zivilgesetzbuchs),

  • - Rechtsmedizinische Interpretation, ob Alkohol und Beruhigungs- oder Betäubungsmittel konsumiert wurden bzw. in welcher Konzentration,

  • - Beurteilung der Wirkung von Alkohol und Beruhigungs- oder Betäubungsmitteln in forensischen Fällen,

  • - Rechtsmedizinische Beurteilung von Tod und todesursächlichen Faktoren,

  • - Handschrift- und Unterschriftsuntersuchungen.