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Unsere Qualitätskomitees

Komitee für Patientenversorgung

Die wichtigste Verantwortung unserer Einrichtung und unserer Mitarbeitenden besteht darin, allen Patienten eine sichere und wirksame Versorgung und Betreuung anzubieten. Damit Planung, Koordination und Durchführung der Versorgung die einzigartigen Bedürfnisse und Ziele jedes einzelnen Patienten unterstützen und darauf eingehen können, sind eine wirksame Kommunikation, Zusammenarbeit und standardisierte Prozesse erforderlich. Zu den Aufgabenbereichen dieses Komitees gehört es, dafür zu sorgen, dass die Versorgung entsprechend der Beurteilung so geplant wird, dass sie den einzigartigen Bedürfnissen jedes Patienten gerecht wird, dass jedem Patienten die geplante Versorgung erbracht wird, dass das Ansprechen des Patienten auf die erbrachte Versorgung beobachtet wird und dass die geplante Versorgung bei Bedarf entsprechend dem Ansprechen des Patienten angepasst wird. In diesem Rahmen führt das Komitee folgende Tätigkeiten durch:

  • - Sicherstellung, dass die allen Patienten erbrachte Versorgung nach demselben Standard und gemäß den geltenden gesetzlichen Vorschriften erfolgt,
  • - Sicherstellung, dass die den Patienten angebotene Versorgung in allen Bereichen der Klinik gleich ist und ein Standardversorgungsangebot bereitgestellt wird, das nicht nach bestimmten Wochentagen oder Uhrzeiten oder nach Zahlungsfähigkeit variiert,
  • - Sicherstellung, dass Prozesse geschaffen werden, die die den Patienten erbrachte Versorgung integrieren und koordinieren,
  • - Sicherstellung, dass Prozesse für klinische und diagnostische Verfahren und Behandlungen festgelegt werden,
  • - Sicherstellung, dass für jeden Patienten ein individueller Versorgungsplan erstellt und dokumentiert wird,
  • - Sicherstellung, dass ein einheitlicher Prozess für das Verfassen von Patientenanordnungen (Orders) entwickelt und umgesetzt wird,
  • - Sicherstellung, dass Richtlinien und Verfahren für die Versorgung von Hochrisikopatienten (Notfallpatienten, Patienten im Koma, Patienten mit ansteckenden Krankheiten, Dialysepatienten usw.) und für die Erbringung von Hochrisikoleistungen erstellt und umgesetzt werden,
  • - Sicherstellung, dass ein systematischer Prozess entwickelt und umgesetzt wird, damit das Personal die Verschlechterung des Zustands eines Patienten erkennt und eingreift,
  • - Sicherstellung, dass die Prozesse für Zubereitung, Verwendung und Anwendung von Blut und Blutprodukten definiert und umgesetzt werden,
  • - Sicherstellung, dass Richtlinien und Verfahren zur Identifizierung von Patienten mit Suizid- und Selbstverletzungsrisiko in der Klinik erstellt und umgesetzt werden,
  • - Sicherstellung, dass Richtlinien und Verfahren für die sichere Anwendung von zu Behandlungszwecken eingesetzten Lasern und anderen optischen Strahlungsgeräten in der Klinik erstellt und umgesetzt werden,
  • - Sicherstellung, dass der Ernährungszustand des Patienten von qualifizierten Personen beurteilt und ein geeignetes Ernährungsprogramm erstellt und umgesetzt wird,
  • - Sicherstellung, dass eine Methode zur angemessenen Beurteilung und Behandlung von Schmerzen festgelegt und angewendet wird,
  • - Sicherstellung, dass die Versorgung am Lebensende geplant wird und alle Mitarbeitenden zu den besonderen Bedürfnissen von Patienten am Lebensende und ihren Angehörigen geschult werden,
  • - Sicherstellung, dass Organ- und Gewebetransplantationen (sofern vorhanden) von qualifizierten Personen entsprechend den Rechtsvorschriften durchgeführt werden und der Patient sowie (sofern vorhanden) der Lebendspender ausreichend aufgeklärt und ihre Einwilligungen eingeholt werden.

Das Komitee für Pflegeprotokolle erscheint im Organigramm als eigenständiges Komitee, arbeitet jedoch im Wesentlichen im Rahmen der Komitees für Patientenversorgung und -beurteilung.