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Dienststellen für Katastrophen- und Mitarbeitergesundheit

Managementeinheit für Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit

Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 6331 über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit regelt sie Aufgaben, Befugnisse, Verantwortlichkeiten, Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und Beschäftigten, um in den Kliniken der H.Ü. den Arbeitsschutz und die Arbeitssicherheit zu gewährleisten und die bestehenden Gesundheits- und Sicherheitsbedingungen zu verbessern. In diesem Rahmen führt sie in allen Kliniken Risikoanalysen durch, schult die Beschäftigten in Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit, nimmt Vor-Ort-Kontrollen/-Überwachung vor, damit keine Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten entstehen, und gibt dem Arbeitgeber Stellungnahmen und Empfehlungen zu erforderlichen Maßnahmen und Tätigkeiten. Sie führt Ursachenanalysen (Root-Cause-Analysen) von Arbeitsunfällen durch und plant entsprechend Verbesserungen im Arbeitsleben.