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Dienststellen für Katastrophen- und Mitarbeitergesundheit

Einheit für Mitarbeitergesundheit

Auf der Grundlage des Gesetzes Nr. 6331 über Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit führt sie periodische Untersuchungen und Einstellungsuntersuchungen der Beschäftigten durch, verfolgt die Gesundheitsüberwachung von Beschäftigten, die eine besondere Handhabung erfordern, und verfolgt Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten der Beschäftigten. Sie leitet Beschäftigte, bei denen eine arbeitsbedingte Erkrankung oder Berufskrankheit vermutet wird, an die zuständigen Polikliniken weiter und setzt die Beschäftigten entsprechend ihrer Gesundheit am passenden Arbeitsplatz ein. Sie bietet Schulungen zur Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten an.